Nach St.Galler Gesetzesrecht wird am Untergymnasium – wie am Gymnasium generell – zwar kein Schulgeld verlangt, es werden aber Gebühren für die Administration erhoben und die Lehrmittel sind auf eigene Kosten zu beschaffen. Abgesehen davon verlangt der Kanton von den Gemeinden am Aufenthaltsort ein Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die statt der Sekundarschule das Untergymnasium besuchen (vgl. Art. 5 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 MSG; vgl. zum Ganzen Jürg Raschle, Schulrecht der Volksschule im Kanton St.Gallen, Ein Leitfaden, 2. Auflage, 2008, S. 35 ff.).