Es besteht insbesondere kein Anspruch auf einen Besuch des Untergymnasiums. Die Einschränkung, dass nur an der Kantonsschule am Burggraben St.Gallen ein Untergymnasium geführt wird und dass nur die besten Absolventinnen und Absolventen der Aufnahmeprüfung eines Jahrgangs in zwei Klassen aufgenommen werden, ist verfassungskonform. Überdies muss das Untergymnasium nicht von Verfassungs wegen unentgeltlich sein. Nach St.Galler Gesetzesrecht wird am Untergymnasium – wie am Gymnasium generell – zwar kein Schulgeld verlangt, es werden aber Gebühren für die Administration erhoben und die Lehrmittel sind auf eigene Kosten zu beschaffen.