Im Weiteren ist es auf zwei Klassen je Jahrgang beschränkt und verlangt die Belegung von Latein. Das Untergymnasium und das an die zweite Sekundarklasse anschliessende Gymnasium können zusammen als Langzeitgymnasium bezeichnet werden. Das Untergymnasium ist ein Angebot auf der Schnittstelle zwischen der Grund- bzw. Volksschule und der Mittelschule. Bei der Antwort auf die Frage, ob und wie weit auch das Untergymnasium den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum ausreichenden, unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht unterworfen ist, ist zu differenzieren: Einerseits werden am Untergymnasium grundschulberechtigte und -pflichtige Schülerinnen und Schüler unterrichtet.