3/11 sium zu besuchen. Überdies könne B.___ der Weg an das Untergymnasium an der Kantonsschule am Burggraben St.Gallen zugemutet werden. Ferner sei eine Gemeinde gemäss Art. 5 Abs. 2 des Mittelschulgesetzes (sGS 215.1; abgekürzt MSG) nur verpflichtet, das Schulgeld für den Besuch des Untergymnasiums der Kantonsschule am Burggraben St.Gallen zu übernehmen. Für ausserkantonale Gymnasien gebe es keine solche Verpflichtung und sie, die Vorinstanz, wolle diesbezüglich auch kein Präjudiz schaffen. G. Am 21. September 2023 äusserten sich die Rekurrenten in einer Replik und brachten zusammengefasst Folgendes vor: