Die Schulführungskonferenz habe das Kostenübernahmegesuch der Rekurrenten am 10. August 2022 abgelehnt und ihnen dies per E-Mail mitgeteilt. Aufgrund der bereits mitgeteilten Ablehnung sei sie, die Vorinstanz, auf das erneute Gesuch der Rekurrenten vom 1. Juni 2023 nicht mehr eingegangen. Die Vorinstanz brachte weiter vor, der Unterricht an der Oberstufe der Gemeinde Z.___ fördere willige Schülerinnen und Schüler gezielt mit Blick auf einen Übertritt an eine Maturitätsschule im Kanton St.Gallen. Somit gebe es keinen Grund, ein ausserkantonales Langzeitgymna-