Die Rekurrenten brachten weiter vor, der Besuch des Untergymnasiums an der Kantonsschule am Burggraben St.Gallen sei zu aufwendig und könne B.___ nicht zugemutet werden. Eine Beschulung am Langzeitgymnasium der Kantonsschule Glarus sei demgegenüber naheliegend und viel einfacher. Z.___ befinde sich als Grenzgemeinde zum Nachbarkanton Glarus auch in der entsprechenden Ausgangslage. Zudem seien die Kosten einer Beschulung an der Kantonsschule Glarus für die Vorinstanz nicht höher, als wenn B.___ das Untergymnasium in St.Gallen besuchen würde.