D. Gegen die Verfügung des Rektorats (nachfolgend Vorinstanz) vom 6. Juni 2023 erhoben A.___ nachfolgend Rekurrenten) am 15. Juni 2023 Rekurs beim Bildungsdepartement. Sie beantragten sinngemäss, die Verfügung sei aufzuheben und die Vorinstanz sei zu verpflichten, die vollen Kosten der ausserkantonalen Beschulung von B.___ am Langzeitgymnasium der Kantonsschule Glarus in der Höhe von Fr. 10'000.– pro Jahr zu übernehmen, mindestens aber einen Teilbetrag in der Grössenordnung der üblichen Kosten für die Beschulung an der Oberstufe der Gemeinde Z.___.