C. Mit Verfügung vom 6. Juni 2023 wies das Rektorat das Gesuch um Übernahme des Schulgelds für B.___s Besuch des Langzeitgymnasiums an der Kantonsschule Glarus ab. Zur Begründung hielt es fest, A.___ hätten ihr Anliegen bereits zu früheren Zeitpunkten vorgebracht und es sei an den Sitzungen der Schulführungskonferenz vertieft besprochen worden. Die Schulführungskonferenz habe am 10. August 2022 final entschieden, dass Z.___ die ersuchte Kostenübernahme nicht gewähre und A.___ eine entsprechende Rückmeldung gegeben.