Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 13/15 Demgemäss erlässt das Bildungsdepartement als Entscheid 1. Der Rekurs von A.__, wird gutgeheissen. Die Verfügung des Schulrats der Z.__ vom 12. Februar 2020 wird aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten von Fr.1'000.– trägt die Vorinstanz. Auf deren Erhebung wird verzichtet. Dem Rekurrenten wird der geleistete Kostenvorschuss von Fr.1'000.– zurückerstattet. 3. Der Schulrat der Z.__ entschädigt den Rekurrenten ausseramtlich mit Fr. 1'560.– (Honorar und Barauslagen) zuzüglich 7,7% Mehrwertsteuer.