b vorstehend) ab dem ersten Patiententag (Kalendertag) erfolgt und kein formelles Kostengutspracheverfahren voraussetzt. Das bedeutet, dass die Beschulung jeder Patientin bzw. jedes Patienten ab Eintritt in Rechnung gestellt wird, unabhängig davon, wo sich die Patientin bzw. der Patient in ihrer bzw. seiner angestammten Klasse leistungsmässig befindet und unabhängig davon, ob eine Beschulung der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers während des Klinikaufenthalts aus Sicht des verantwortlichen Schulträgers überhaupt nötig wäre, um allfällige schulische Defizite zu vermeiden oder ob der schulische Anschluss auch durch andere geeignete Massnahmen sichergestellt