Zudem soll die Spitalbeschulung die Reintegration der Schülerinnen und Schüler in der angestammten Schule und deren diagnostisch/therapeutischen Prozess unterstützen. Dies wird auch aus dem Umstand ersichtlich, dass die Verrechnung der Beschulung seitens der Klinik Y.__ gemäss Merkblatt zur Finanzierung der Spitalschulen des SGV vom 24. August 2015 (Bst. b vorstehend) ab dem ersten Patiententag (Kalendertag) erfolgt und kein formelles Kostengutspracheverfahren voraussetzt.