B vorstehend). Die Spitalbeschulung ist nach dem Gesagten sowohl in zeitlicher als auch in organisatorischer Hinsicht strikt vom regulären (öffentlichen oder privaten) Unterricht getrennt und dient gerade nicht der Aufarbeitung allfälliger Defizite aus dem regulären Schulunterricht, sondern soll den verfassungsmässig garantierten Grundschulunterricht unter besonderen Umständen gewährleisten und damit verhindern, dass allfällige schulische Defizite während des Spitalaufenthalts entstehen. Zudem soll die Spitalbeschulung die Reintegration der Schülerinnen und Schüler in der angestammten Schule und deren diagnostisch/therapeutischen Prozess unterstützen.