Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 10/15 der Spitalbeschulung ist vor allem darauf gerichtet, Schullücken während des Behandlungsaufenthalts möglichst zu verhindern, die Reintegration nicht zu gefährden und dadurch auch den diagnostisch/therapeutischen Prozess zu unterstützen (vgl. Bst. B vorstehend).