Daraus folgt, dass der Staat die Schulkosten der st.gallischen (im Kantonsspital gar aller) Kinder bis 31. Dezember 2003 ganz oder teilweise übernommen hat, ohne zu unterscheiden, ob diese aus der öffentlichen Schule oder aus Privatschulen stammten. Die eingelieferten Kinder sollten während des Behandlungsaufenthaltes unterrichtet werden, damit neben der medizinischen Versorgung keine Lücken im Unterrichtsstoff entständen und andererseits die Betreuung während des Spitalaufenthaltes sichergestellt sei (vgl. Bst. b vorstehend).