Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 9/15 c) Im Beschluss der Regierung vom 2. Dezember 2003 (Bst. b vorstehend) ist die Rede von der Einstellung eines Kredites für «die Schulkosten», Übernahme der Lehrerlöhne «im Verhältnis der st.gallischen Kinder im Vergleich zum Total aller Kinder» und der vollständigen Übernahme der Unterrichtskosten im Kantonsspital. Daraus folgt, dass der Staat die Schulkosten der st.gallischen (im Kantonsspital gar aller) Kinder bis 31. Dezember 2003 ganz oder teilweise übernommen hat, ohne zu unterscheiden, ob diese aus der öffentlichen Schule oder aus Privatschulen stammten.