Aus Verhandlungen im Jahr 2015 zwischen dem SGV und dem Klinikleiter der Klinik Y.__ resultierte das Merkblatt des SGV zur Finanzierung der Spitalschulen vom 24. August 2015. Darin wurde für die Y.__ festgehalten, was folgt  Der Ansatz beträgt CHF 90.–/Patiententag (Kalendertag)  Eine Verrechnung erfolgt ab dem ersten Patiententag  Die Regelung gilt ab 1. August 2015