Das Massnahmenpaket 2004 zur dauerhaften Entlastung des Staatshaushalts sehe vor, dass die Schulkosten der vier Klinik- und Spitalschulen im Kanton künftig durch die Schulgemeinden zu tragen seien und dass die im Anhang formulierten Versorgertaxen je Kalendertag ab 1. Januar 2004 durch die Schulgemeinden zu vergüten seien. Die Regierung beschloss daher, dass die Beiträge des Erziehungsdepartements (heute Bildungsdepartement) zur Mitfinanzierung der Klinikund Spitalschulen per 31. Dezember 2003 eingestellt würden und die Schulgemeinden über die ab 1. Januar 2004 zu übernehmenden Schulkosten zu informieren seien.