Die zwei Ziele der Klinik- und Spitalschulen wurden definiert als «einerseits die Kinder während des Behandlungsaufenthaltes zu unterrichten, damit neben der medizinischen Versorgung keine Lücken im Unterrichtsstoff entstehen, andererseits die Betreuung während des Spitalaufenthaltes sicherzustellen.» Das Massnahmenpaket 2004 zur dauerhaften Entlastung des Staatshaushalts sehe vor, dass die Schulkosten der vier Klinik- und Spitalschulen im Kanton künftig durch die Schulgemeinden zu tragen seien und dass die im Anhang formulierten Versorgertaxen je Kalendertag ab 1. Januar 2004 durch die Schulgemeinden zu vergüten seien.