b) Im Kanton St.Gallen besteht in der Volksschulgesetzgebung keine Regelung betreffend Übernahme der Kosten für eine Spitalbeschulung einer Schülerin oder eines Schülers. Es existiert jedoch ein Regierungsbeschluss vom 2. Dezember 2003 (RRB 2003/723), wonach die Schulgemeinden (heute Schulträger) ab 1. Januar 2004 für die Finanzierung der Schulkosten der Klinik- und Spitalschulen zuständig seien. Dem Beschluss ist zu entnehmen, dass im Kanton St.Gallen