3. Das Gesuch der Vorinstanz um ausseramtliche Entschädigung wird abgewiesen. BILDUNGSDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN Der Vorsteher: Stefan Kölliker Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann nach Art. 59bis Abs. 1 VRP innert 14 Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen erhoben werden. Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 26/27 Zustellung Rekurrenten: A.__, eingeschrieben Vorinstanz: Z.__, eingeschrieben