Weil sich die Rekurrenten jedoch weiterhin nicht damit einverstanden erklärten, zeigte sich die Vorinstanz auf Wunsch der Rekurrenten bereit, die Zeit bis zum Vorliegen der SPD-Empfehlung dergestalt zu nutzen, als sie B.__ bei gleichzeitiger Unterrichtsdispensation erlaubte, sich ausserschulisch in verschiedenen Betrieben und im Sporttraining sinnvoll zu betätigen. An der Besprechung vom 9. Januar 2020 wurde den Rekurrenten mitgeteilt, dass der Kontakt zu den beiden Privatschulen V.__ und Y.__ hergestellt sei und die Rekurrenten nun Schnuppertage vereinbaren könnten. Eventuelle Kosten für die Schnuppertage übernehme die Schule X.__.