Am Elterngespräch vom 4. Januar 2020 wurde den Rekurrenten daher seitens der anwesenden Vertreter der Schule in Aussicht gestellt, B.__ ab dem 6. Januar 2020 in der TOS zu beschulen. Weil sich die Rekurrenten jedoch weiterhin nicht damit einverstanden erklärten, zeigte sich die Vorinstanz auf Wunsch der Rekurrenten bereit, die Zeit bis zum Vorliegen der SPD-Empfehlung dergestalt zu nutzen, als sie B.__ bei gleichzeitiger Unterrichtsdispensation erlaubte, sich ausserschulisch in verschiedenen Betrieben und im Sporttraining sinnvoll zu betätigen.