Würde B.__ nun zu einem Schulwechsel gezwungen, wäre die Tagessonderschule T.__ aus ihrer Sicht ohnehin nicht die richtige Schule, sie würde in der nun entstandenen Situation nicht mehr genügen. Es dürfe nicht sein, dass sie als Eltern eine genügende und notwendige Beschulung selbst finanzieren müssten. Die Vorinstanz wisse, wie unglücklich die Situation um B.__ gelaufen sei und dass schulseits massive Fehler begangen worden seien. Sie habe dafür die Verantwortung zu übernehmen, B.__ der Y.__ zuzuteilen und die anfallenden Kosten zu übernehmen.