Die Rekurrenten seien darüber orientiert worden, dass das Schulgeld für eine Privatschule für die Dauer der Abklärung durch den SPD und längstens bis zum Erlass der entsprechenden Verfügung kulanterweise übernommen werde. Damit sei für die Rekurrenten von Beginn weg klar gewesen, dass sie das Schulgeld und die Transportkosten bei einem Verbleib von B.__ an der Privatschule selbst zu übernehmen hätten. T. Mit Zwischenentscheid vom 4. Mai 2020 liess der Präsident des Bildungsrates dem Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.