Es gelte in der Volksschule nicht ausschliesslich das Bring-Prinzip. Das höchst problematische Verhalten von B.__ ab August 2019 sei entgegen den Ausführungen der Rekurrenten nicht auf die allgemeine Unruhe in der Klasse zurückzuführen gewesen und habe sich nicht nur in der Leistung, sondern auch im Austausch mit den Mitschülerinnen und Mitschülern niedergeschlagen. Dies könne dem Gesprächsprotokoll vom 4. September 2019 entnommen werden (Bst. H vorstehend). Auch im Klassenlager habe sich B.__ äusserst anspruchsvoll gezeigt.