Diese sei kein Dienstleistungsunternehmen, welches ausschliesslich für die Bedürfnisse der Rekurrenten zur Verfügung stehe. Die Klassenlehrperson habe in erster Linie Unterricht zu erteilen und nach Bedarf die Eltern über das Verhalten und den Lernstand des Kindes zu orientieren. Vorliegend hätten der Klassenlehrer, die involvierten Fachlehrpersonen und die SHP insgesamt einen weit überdurchschnittlichen Kommunikationsaufwand betrieben. Die Rekurrenten seien zu jeder Zeit ausführlich über das Verhalten und den Lernstand ihres Sohnes orientiert gewesen. Es sei ihnen freigestanden, zusätzliche Auskünfte einzuholen. Es gelte in der Volksschule nicht ausschliesslich das Bring-Prinzip.