an zwei Privatschulen in der Region schnuppern zu lassen. Für die nächste Besprechung vom 9. Januar 2020 sei die Zuweisung von B.__ an die TOS im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme vorbereitet gewesen. Die Rekurrenten hätten nach wie vor keine Zuweisung zur TOS gewollt. Sie seien aber auf die Schulpflicht hingewiesen und ihnen sei die Möglichkeit eingeräumt worden, die vereinbarten Schnuppertermine an den beiden Privatschulen wahrzunehmen. Allfällige Kosten für die Schnupperwochen seien entgegenkommenderweise von ihr (der Vorinstanz) übernommen worden, allerdings längstens bis zum Vorliegen des SPD-Berichts, der dann am 7. Februar 2020 erstellt worden sei (Bst. M vorstehend).