Sie (die Rekurrenten) seien erst informiert worden, als die Situation bereits eskaliert sei. Schulseits seien keine Massnahmen zur Verbesserung der Situation getroffen worden (Erhöhung der Klassenassistenz, Disziplinarmassnahmen wie Wegweisen aus der Lektion, nach Hause schicken), der definierte Nachteilsausgleich sei nicht konsequent umgesetzt und