Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 9/27 Wohls und der Lernziele der Mitschülerinnen und Mitschüler die aufschiebende Wirkung. Zudem könnte ein im öffentlichen Interesse liegender geordneter Unterricht nicht mehr gewährleistet werden. Gleichzeitig lehnte der Schulrat das Gesuch um Übernahme des Schulgeldes für die Privatschule Y.__ ab. P. Mit Eingabe vom 10. März 2020 erhoben A.__ (nachfolgend Rekurrenten) Rekurs beim Bildungsrat und verlangten, dass dem Rekurs die aufschiebende Wirkung wieder erteilt werde.