An der Besprechung vom 9. Januar 2020 wurde festgehalten, dass die Schulpflicht auch während der Abklärungsphase bestehe. Die Schule habe den Kontakt zu den beiden Privatschulen V.__ und Y.__ hergestellt und es könnten nun Schnuppertage vereinbart werden. Eventuelle Kosten für die Schnuppertage übernehme die Schule X.__. Falls keine Schnuppertage vereinbart werden könnten, werde B.__ in der TOS beschult. L. Nach Schnuppertagen in der Privatschule V.__ schnupperte B.__ ab dem 26. Januar 2020 in der Y.__, wo er seither beschult wird.