Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 6/27 und teilweise körperlich losgehe und gegen sie aufhetze. Schuld sei er nie. Es würden öfters Reklamationen der Mitschüler gemeldet, wonach B.__ hinter dem Rücken der Lehrpersonen Grenzen überschreite. Er rede etwa schlecht und verletzend über Mitschülerinnen und Mitschüler, greife verschiedenen Knaben zwischen die Beine und fahre mit fremden Velos herum. Er nutze jedes Schlupfloch, um Regeln zu umgehen und störe den Unterricht. In der Handarbeit sitze er oft vor der Türe und müsse für sich arbeiten, in den Religionsstunden sitze er immer draussen im Gang und arbeite für sich.