Am 29. Juni 2017 beschloss die Pädagogische Kommission des Schulrates X.__ (nachfolgend PäKo) für B.__ im Schuljahr 2017/18 vier Lektionen Förderung bzw. Unterricht bei der SHP (davon zwei Lektionen Legasthenietherapie), Nachteilsausgleich in allen Fächern, ein angepasstes Anforderungsniveau im Fachbereich Deutsch sowie eine Klassenassistenz zur Betreuung und für die Arbeit mit ihm. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Disziplinarmassnahmen ergriffen würden bei Nichterledigung oder Verweigerung in der Schule sowie bei Störungen und Konflikten, die telefonische Erreichbarkeit der Eltern während der Unterrichtszeiten zu gewährleisten (falls B.__