Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 3/27 wüssten, wie man in der Schule mit B.__ umzugehen habe. B.__s Verhalten sei auch therapeutisch anzugehen. Falls es nicht gelinge, einen gangbaren Weg zu finden, auf welchem niemand (auch nicht die anderen Kinder in der Klasse) verloren gehe, müssten weiterführende Massnahmen gemäss der Auflistung des Schulleiters in Betracht gezogen werden.