B. Im Herbst 2016 wurde B.__ erstmals schulpsychologisch abgeklärt. Die Schulische Heilpädagogin (nachfolgend SHP) hatte ihn wegen anhaltenden Verhaltensauffälligkeiten im Sozial- und Lernverhalten zu einer Beratung beim Schulpsychologischen Dienst des Kantons St.Gallen (nachfolgend SPD) angemeldet. B.__ habe eine geringe Frustrationstoleranz, widersetze sich Anweisungen und Regeln und zeige eine geringe Empathiefähigkeit. Der Unterricht in der Klasse werde durch das unangepasste Verhalten massiv beeinträchtigt und die pädagogischen Massnahmen zeigten keine Wirkung.