{"Signatur": "SG_DEP_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-11-25", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_002_BLD-Entscheid-Nr--01_2020-11-25.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=263&type=1563347022&cHash=fd7e7675977e09c56cf8234f02168346", "Checksum": "66a94842efeaf10dcc0dac3646dad98a"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:32:56", "Num": ["BLD Entscheid Nr. 014-20"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement 25.11.2020 BLD Entscheid Nr. 014-20"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bildungsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "B.__, geboren am 27. September 2007, besuchte im Schuljahr 2019/20 bis zu den Weihnachtsferien 2019 die sechste Regelklasse an der Schule X.__. Seit dem 26. Januar 2020 besucht er die Privatschule Y.__. B.__ ist seit der dritten Klasse auffällig in seinen Leistungen und stark auffällig in seinem Sozial- und Lernverhalten; zudem störte er den Unterricht immer wieder massiv. In der Zeit von November 2016 bis Februar 2020 wurde er mehrmals schulpsychologisch begutachtet; die entsprechenden Berichte wiesen wiederholt auf eine mögliche Störung der Aufmerksamkeit und eine Hyperaktivität hin. Es wurden schulseits Massnahmen für B.__ als auch für die Klasse veranlasst (Legasthenie-Therapie, Beobachtungsraster mit Feedback, Sozialtraining mit der Klasse, Teamteaching, Klassenassistenz, angepasstes Anforderungsniveau im Fach Deutsch, Dispensation vom Fach Französisch, Verhaltenstraining durch eine sozialpädagogische externe Fachperson), zudem erhielt B.__ einen Nachteilsausgleich. Nach einer kurzen Stabilisierung in der fünften Klasse nahmen die Probleme zu Beginn der sechsten Klasse massiv zu. Die Leistungen von B.__ sanken rapide ab und sein Verhalten brachten die Klasse und die Lehrpersonen an ihre Grenze, so dass der Schulrat B.__ bis zum Vorliegen des angeforderten SPD-Gutachtens der Time-out-Schule U.__ zuweisen wollte. Auf Drängen der Eltern willigte der Schulrat ein, B.__ bis dahin von der Schule freizustellen und ihn anderweitig sinnvoll zu beschäftigen bzw. in Privatschulen schnuppern zu lassen. Nach Vorliegen des SPD-Gutachtens wies der Schulrat B.__ mit Verfügung vom 5. März 2020 der Tagessonderschule T.__ zu. Gleichzeitig lehnte der Schulrat den Antrag der Eltern auf Übernahme der Kosten für eine Privatbeschulung von B.__ an der Privatschule Y.__ ab. Dagegen erhoben die Eltern von B.__ Rekurs beim Bildungsrat. Mit Entscheid vom 20. August 2020 wies der Bildungsrat den Rekurs betreffend Sonderbeschulung von B.__ ab und überwies den Rekurs im Übrigen zuständigkeitshalber dem Bildungsdepartement zum Entscheid betreffend Übernahme der Kosten für die Privatbeschulung von B.__\r\n \r\nDie Gemeinde Z.__ verfügt über keine Rechtsgrundlage für die vollumfängliche oder teilweise Übernahme des Schulgeldes bei einem Privatschulbesuch. Die Rekurrenten haben somit grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme des Schulgeldes Privatschule Y.__ Im Weiteren erweist sich das Vorgehen der Rekurrenten zum einen als eigenmächtig und verletzt die Kooperationspflicht, zum anderen vermögen die Rekurrenten nicht darzutun, dass sie aufgrund einer anhaltenden pflichtwidrigen Untätigkeit der Vorinstanz keine andere Wahl gehabt haben, als B.__ in der Privatschule Y.__ unterzubringen. Der verfassungsmässige Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht gebietet nicht die optimale bzw. geeignetste überhaupt denkbare Beschulung eines Kindes. Entscheidend ist, dass durch die Vorinstanz mit der angeordneten Sonderbeschulung ein ausreichender Grundschulunterricht für B.__ gewährt werden könnte."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:32:56", "Checksum": "da51100b60b47a50539a5541b640b0e3", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement 25.11.2020 BLD Entscheid Nr. 014-20\nRegeste:\nB.__, geboren am 27. September 2007, besuchte im Schuljahr 2019/20 bis zu den Weihnachtsferien 2019 die sechste Regelklasse an der Schule X.__. Seit dem 26. Januar 2020 besucht er die Privatschule Y.__. B.__ ist seit der dritten Klasse auffällig in seinen Leistungen und stark auffällig in seinem Sozial- und Lernverhalten; zudem störte er den Unterricht immer wieder massiv. In der Zeit von November 2016 bis Februar 2020 wurde er mehrmals schulpsychologisch begutachtet; die entsprechenden Berichte wiesen wiederholt auf eine mögliche Störung der Aufmerksamkeit und eine Hyperaktivität hin. Es wurden schulseits Massnahmen für B.__ als auch für die Klasse veranlasst (Legasthenie-Therapie, Beobachtungsraster mit Feedback, Sozialtraining mit der Klasse, Teamteaching, Klassenassistenz, angepasstes Anforderungsniveau im Fach Deutsch, Dispensation vom Fach Französisch, Verhaltenstraining durch eine sozialpädagogische externe Fachperson), zudem erhielt B.__ einen Nachteilsausgleich. Nach einer kurzen Stabilisierung in der fünften Klasse nahmen die Probleme zu Beginn der sechsten Klasse massiv zu. Die Leistungen von B.__ sanken rapide ab und sein Verhalten brachten die Klasse und die Lehrpersonen an ihre Grenze, so dass der Schulrat B.__ bis zum Vorliegen des angeforderten SPD-Gutachtens der Time-out-Schule U.__ zuweisen wollte. Auf Drängen der Eltern willigte der Schulrat ein, B.__ bis dahin von der Schule freizustellen und ihn anderweitig sinnvoll zu beschäftigen bzw. in Privatschulen schnuppern zu lassen. Nach Vorliegen des SPD-Gutachtens wies der Schulrat B.__ mit Verfügung vom 5. März 2020 der Tagessonderschule T.__ zu. Gleichzeitig lehnte der Schulrat den Antrag der Eltern auf Übernahme der Kosten für eine Privatbeschulung von B.__ an der Privatschule Y.__ ab. Dagegen erhoben die Eltern von B.__ Rekurs beim Bildungsrat. Mit Entscheid vom 20. August 2020 wies der Bildungsrat den Rekurs betreffend Sonderbeschulung von B.__ ab und überwies den Rekurs im Übrigen zuständigkeitshalber dem Bildungsdepartement zum Entscheid betreffend Übernahme der Kosten für die Privatbeschulung von B.__\r\n \r\nDie Gemeinde Z.__ verfügt über keine Rechtsgrundlage für die vollumfängliche oder teilweise Übernahme des Schulgeldes bei einem Privatschulbesuch. Die Rekurrenten haben somit grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme des Schulgeldes Privatschule Y.__ Im Weiteren erweist sich das Vorgehen der Rekurrenten zum einen als eigenmächtig und verletzt die Kooperationspflicht, zum anderen vermögen die Rekurrenten nicht darzutun, dass sie aufgrund einer anhaltenden pflichtwidrigen Untätigkeit der Vorinstanz keine andere Wahl gehabt haben, als B.__ in der Privatschule Y.__ unterzubringen. Der verfassungsmässige Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht gebietet nicht die optimale bzw. geeignetste überhaupt denkbare Beschulung eines Kindes. Entscheidend ist,\n\nIm Bericht vom 15. November 2016 hielt der SPD fest, dass B.__ unausgeglichenes kognitives Leistungsvermögen schnell eine Überforderung bei schulischen Aufgabenstellungen verursache. Diagnostisch liege vermutlich eine Teilleistungsstörung im Sinn einer Legasthenie vor. Die daraus resultierenden Frustrationen brächten B.__\ndazu, seine Schwierigkeiten zu überspielen und davon abzulenken.\nDazu gesellten sich gewisse charakterliche Eigenheiten wie Probleme mit der Steuerung oder Schwierigkeiten mit der Klassenintegration. Auch gewisse strukturelle Faktoren hätten Auswirkungen auf\ndas Verhalten und die Interventionsmöglichkeiten. Im gemeinsamen\nGespräch seien verschiedene Lösungsansätze diskutiert worden:\nB.__ solle im Fach Deutsch durch die SHP unterstützt werden. Daneben sei es wichtig, B.__s störendes Verhalten zu reduzieren, so dass\ndie Klasse im normalen Rahmen unterrichtet werden könne. Dazu\nwerde gemeinsam ein Wochenplan erarbeitet, in welchem Selbstund Fremdbeobachtung bezüglich B.__s Arbeits-, Sozial- und Unterrichtsverhalten erfasst und darüber ein regelmässiger Austausch mit\nder für die Arbeit mit B.__ beigezogenen Lehrperson der Time-out-\nSchule U.__ (nachfolgend TOS) stattfinde. Eine konsequente und\ngleichartige Vorgehensweise sei wichtig. Abschliessend beantragte\n\nEntscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 2/27\nder Schulpsychologe zwei Wochenlektionen ISF-Unterstützung im\nFachbereich Deutsch.\n\nC. Das Standortgespräch beim SPD vom 19. Dezember 2016 führte\nzusammengefasst zu folgendem Ergebnis: Der Beobachtungsplan\nmit wöchentlichem Feedback der Klassenlehrperson an die Eltern\nvon B.__ wurde weitergeführt, ebenso das Einzelcoaching durch die\nLehrperson der TOS. B.__ erhielt Legasthenietherapie und einen\nNachteilsausgleich. Zur Entlastung der Lehrperson und der Klasse\nwurden ab dem 13. Februar 2017 vier Lektionen Teamteaching eingesetzt.\n\nD. Zur Vorbereitung auf das nächste Standortgespräch beim SPD\nvom 3. April 2017 hielt der Schulleiter der Schule X.__ in einem vierseitigen Schreiben die bisher für B.__ getroffenen Fördermassnahmen fest, fasste die Feststellungen der Lehrpersonen zusammen,\nzeigte die Gelingfaktoren für B.__s Entwicklung und sein Vorankommen auf und notierte die Möglichkeiten für die weitere Förderung und\nBeschulung von B.__.\n\n"}