3. Die Entscheidgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf Fr. 1'500.-- festgesetzt und gemäss Verfahrensausgang der Beschwerdegegnerin auferlegt. Auf Erhebung wird verzichtet. BILDUNGSDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN Der Vorsteher: Stefan Kölliker Regierungspräsident Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann nach Art. 89 Abs. 2 Bst. b VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 24/25 Zustellung