Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 21/25 ständig. Mit der formlosen Information an die Beschwerdeführer, B.__ werde für das Schuljahr 2019/20 «zur Verfügung gestellt» und sie erachte sich als unzuständig betreffend den Erlass einer entsprechenden Verfügung sowie durch stillschweigende Weigerung, eine entsprechende Verfügung zu erlassen, hat die Beschwerdegegnerin eine formelle Rechtsverweigerung begangen.