Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 20/25 Auf das zweite Schreiben der Beschwerdeführer vom 28. Januar 2019 (vgl. vorstehend Bst I) unterliess es die Beschwerdegegnerin gänzlich zu antworten. Vielmehr gelangte sie mit einem Schreiben ihrerseits an die Schulgemeinde F.__: Wenn die Beschwerdegegnerin dem Schulträger darin eingangs anzeigt, sie habe ein Schreiben der Beschwerdeführer erhalten, enthalte sich jedoch einer direkten Reaktion, zeigt sie sich damit gegenüber den Beschwerdeführern als stillschweigend verweigernd.