3. Das BLD belegt gegenüber der Z.__, gestützt auf welche Begründung es trotz Nichtigkeit eigenen Verwaltungshandelns von einer angeblich bisherigen Praxis ausgeht, die unverändert weitergehen solle. Das Bildungsdepartement begründet, weshalb es den Schulträgern nicht offengelegt hat, dass damit nicht die eigene (nichtige) BLD- Praxis gemeint sein kann. 4. Das BLD teilt der Stadt mit, gestützt auf welchen sachlichen Grund es der Stadt noch am 25. Juni 2018 verschwiegen hat, dass die zur Prüfung vorgelegte städtische Kommunikation vom 26. Juni 2018 im Widerspruch steht zum damals auf den 27. Juni 2018 erstellten BLD- Rundschreiben.