2. Das BLD belegt gegenüber der Z.__, gestützt auf welche Begründung die Regierung vor Erlass des Verordnungsnachtrags sich mit der Frage gebotener Übergangsfristen befasst hat und mit welchem Ergebnis sie ihrer Verpflichtung, die Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes bereits aufgenommener Talente von Amtswegen zu würdigen, nachgekommen ist. Von Interesse ist weiter die Frage, gestützt auf welche Begründung die Regierung den Verordnungsnachtrag bereits auf den 1. August 2018, nicht auf einen angemessenen späteren Zeitpunkt und nicht einlaufend erlassen hat (bitte aus dem entsprechenden RRB zitieren).