Das Bildungsdepartement habe am 27. Juni 2018 die Schulträger mit einem Rundschreiben darüber informiert, dass die Regierung des Kantons St.Gallen am 12. Juni 2018 mit dem IX. Nachtrag zur VVU die Schulgelder für den Talentschulbesuch in den Bereichen Sport und Kunst in der Verordnung festgelegt habe. Der Nachtrag trete am 1. August 2018 in Kraft.