aufgenommen worden sei: Mit Urteil vom 22. September 2009 habe das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen festgestellt, dass gegen die Aufteilung des Schulgelds auf die abgebende Schulgemeinde und auf die Eltern nichts einzuwenden sei. Die Beschwerdegegnerin habe diese Praxis beibehalten, jedoch betreffend die Elternbeiträge zusehends Zweifel an deren Rechtmässigkeit gehegt. Am 8. Juni 2016 habe das Bildungsdepartement die Talentschulgelder für den Sportbereich mit Geltung ab Schuljahr 2016/17 neu gemäss Art. 53bis VSG und Art.