Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 11/25 gang der Anmeldung von B.__ an die Talentschule und Hinweis auf Talentschulkosten), vom 8. März 2017 mit dem Schulrat F.__ (Hinweis auf in Rechnungsstellung) und vom 7. April 2017 mit den Beschwerdeführern (Aufnahmebestätigung B.__). Ebenso hielt sie fest, dass allen Beteiligten die Bedingungen der Beschwerdegegnerin betreffend den Besuch der städtischen Talentschule klar gewesen seien. Weiter skizzierte die Beschwerdegegnerin ihre Sicht der Rechtslage bis 1. August 2018. Davon hänge nämlich ab, unter welchen Bedingungen B.__ im Sommer 2017 rechtsgültig an die Talentschule C.__ aufgenommen worden sei: