L. Am 26. März 2019 legte die Beschwerdegegnerin ihre Stellungnahme zur Rechtsverweigerungsbeschwerde ins Recht und beantragte die Abweisung des Begehrens unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Im Wesentlichen hielt die Beschwerdegegnerin Folgendes fest: Die Beschwerdeführer würden offenkundig davon ausgehen, dass die Beschwerdegegnerin dazu berechtigt bzw. gar verpflichtet sei, B.__ aus der Talentschule auszuschliessen. Ein Schüler oder eine Schülerin könne jedoch nur gestützt auf Art.