Im Gegenteil sei es am Schulrat F.__, welcher es mittels Willenserklärung jederzeit in der Hand habe, der Stadt die verlangten Fr. 21'500.-- für beide noch offenen Schuljahre vorbehaltlos zuzusichern, sofern ihm die Interessen des Talents uns seiner Eltern wichtig genug seien. Diesfalls würde die Z.__ B.__ für das laufende und das künftige Schuljahr rechtsgültig an der städtischen Talentschule aufnehmen. K. Mit Eingabe vom 6. März 2019 reichten die Eltern von B.__ (nachfolgend Beschwerdeführer) Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Z.__ (nachfolgend Beschwerdegegnerin) mit folgenden Begehren ein: