Es gehe betreffend das Schuljahr 2018/19 und das künftige Schuljahr 2019/20 konkret um eine nicht erfüllte Aufnahmevoraussetzung bzw. eine nicht gültig zustande gekommene mitwirkungspflichtige Verfügung, welche vom Schulrat F.__ zu initiieren und von der Z.__ zu bestätigen wäre, und nicht um einen durch die Stadt einseitig zu verfügenden Ausschluss eines Schülers. Im Gegenteil sei es am Schulrat F.__, welcher es mittels Willenserklärung jederzeit in der Hand habe, der Stadt die verlangten Fr. 21'500.-- für beide noch offenen Schuljahre vorbehaltlos zuzusichern, sofern ihm die Interessen des Talents uns seiner Eltern wichtig genug seien.