am 1. August 2017 rechtsgültig zu den damaligen Rahmenbedingungen der städtischen Talentschule eingetreten, wonach die Kosten bei Fr. 21'500.--, aufgeteilt auf Fr. 15'000.-- zulasten der Gemeinde F.__ und Fr. 6'500.-- zulasten der Eltern, gegolten hätten. Es gehe betreffend das Schuljahr 2018/19 und das künftige Schuljahr 2019/20 konkret um eine nicht erfüllte Aufnahmevoraussetzung bzw. eine nicht gültig zustande gekommene mitwirkungspflichtige Verfügung, welche vom Schulrat F.__ zu initiieren und von der Z.__ zu bestätigen wäre, und nicht um einen durch die Stadt einseitig zu verfügenden Ausschluss eines Schülers.