Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 7/25 F.__ die kantonal vorgeschriebenen Beiträge erbringe. Diese Rahmenbedingungen seien heute noch alle erfüllt, weshalb der von der Z.__ in Aussicht gestellte Ausschluss von B.__ eine durch nichts zu rechtsfertigende Verletzung des grundrechtlichen Vertrauensprinzips darstelle. Es werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Rechtsstreitigkeiten zwischen öffentlichen Körperschaften über die Kostentragung nicht zu Ungunsten der betroffenen Personen auswirken dürften. Die reguläre Talentbeschulung für B.__ sei auch während des Rechtsstreits zu gewährleisten.