Wenn die Stadt auf die Gebundenheit an Bundesverfassung und übergeordnetes Recht hinweise, sei festzuhalten, dass insbesondere die Grundsätze rechtsstaatlichen Handels einzuhalten seien. Das Rechtsverhältnis zwischen der Z.__ als Trägerin der Talentschule einerseits und B.__ bzw. den Eltern andererseits sei öffentlichrechtlicher Natur. Es handle sich bei der Talentschule nicht um eine Privatschule.