I. Am 28. Januar 2019 hielten die Eltern gegenüber dem Schulamt fest, dass es vorliegend nicht darum gehe, ob B.__ in die Talentschule C.__ aufgenommen werde oder nicht: B.__ besuche die Talentschule bereits aufgrund der Zuweisung der Gemeinde F.__, der Bewilligung des Bildungsdepartements sowie der Bewilligung der Z.__. Er erfülle die gesetzlichen Voraussetzungen für den weiteren Besuch der Talentschule vollumfänglich und die Gemeinde F.__ leiste auch nach wie vor die gesetzlich festgelegten Gemeindebeiträge.